Vielen unserer Kunden begegnen aktuell die Herausforderungen eines besonderen Rechtsgebiets: die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nun ist der Text der DSGVO nicht gerade dafür bekannt, besonders eingängig und selbsterläuternd zu sein. Wenn dazu noch eine Kundenapplikation in Deutschland betreut, in der Slowakei gehosted und Händlern in Großbritannien und Canada zur Verfügung gestellt wird, dann sind zahlreiche Umsetzungsanforderungen aus der DSGVO in Bezug auf die Anpassung der Unternehmensprozesse zu beachten.

CARNEADES hat daher sein DSGVO-Beratungsportfolio ausgebaut und übernimmt zahlreiche Aufgaben und Funktionen in diesem Bereich.

DSGVO

Die Vorgaben der DSGVO gelten ab dem 25.05.2018.

Die Einhaltung dieser Vorgaben sind für Unternehmen zwingend erforderlich.

Verschärfte Sanktionen: Statt derzeit 300.000 € kann nach neuem Recht bei Verstößen eine Geldbuße von bis zu 20 Mio. Euro oder bei Unternehmen bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden.

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Nina Böer

DSGVO-Beratung

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